Netzwerk 18
Beratungsstelle für Menschen mit erworbener Hirnschädigung.
KONTAKT, Freilassing.de 29.04.2021
Was ist die Freispielinsel?
Die „Freispielinsel“ ist ein Ferienangebot für Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 10 Jahren und findet im Au-Gelände statt. Im Vordergrund stehen das freie Spiel, in dem die Kinder ein hohes Maß an Selbstwirksamkeit erleben dürfen und das Spielen in der Natur mit einfachen Materialien (Erde, Wasser, Holz, Sand, etc.).
Wann ist die Freispielinsel
Die Betreuung der Kinder findet an vier Tagen, vom 25.05- 28.05 2021 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15.00, in den Pfingstferien statt. Die Anwesenheitspflicht ist in der Zeit von 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr.
Wo ist die Freispielinsel (Bring- und Abholort)
Treffpunkt für das Ferienangebot ist die Wiese unterhalb des Friedhofes/Pfarrleiten (siehe Abb.2). Eine direkte Zufahrt mit dem Auto ist nicht möglich. Autos können am Parkplatz des Friedhofes geparkt werden, anschließend ist ein kurzer Fußweg nötig, um zur Anmeldung zu gelangen. Die Freispielinsel selbst erstreckt sich auf das Gebiet in der Au um den Mittergraben.
Anmeldung für die Freispielinsel
Sonstiges
Notfallplan
Sollte es die Witterung erfordern (bei spontanem Unwetter, bzw. Unwettervorhersage), behalten wir uns vor, die Kinder mit Bussen in das Werk 71, Reichenhallerstraße 71, 83395 Freilassing zu befördern und dort die Kinder weiter zu betreuen. In diesem Fall sind die Kinder dann zwischen 14:30 und 15:00 im Werk 71 abzuholen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie per Telefon darüber benachrichtigt.
Versicherung/Haftung
Für Schüler/innen, die an der Freispielinsel teilnehmen, besteht während ihres Aufenthalts und während organisierten Ausflügen ein Unfallversicherungsschutz durch den Veranstalter. Der Versicherungsschutz tritt bei Eintreffen und mit der Anmeldung des Kindes beim Betreuungspersonal in den Betreuungsort, ein. Die Aufsicht der Betreuungskräfte beginnt mit dem Eintreffen und der Anmeldung des Kindes beim Betreuungspersonal am Betreuungsort und endet mit dem Abmelden beim Betreuungspersonal und Verlassen des Betreuungsortes durch das Kind, spätestens mit dem für den jeweiligen Betreuungszeitraum festgelegten Betreuungsende. Für Versicherungsfälle auf dem direkten Weg zur Ferienbetreuung und nach Hause haftet ebenso die Unfallversicherung des Veranstalters. Ein Versicherungsschutz besteht NICHT MEHR, wenn auf dem Hin- oder Rückweg private Besorgungen oder anderweitige Dinge erledigt werden!
Für den Verlust, die Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes kann keine Haftung übernommen werden.
Bild Quelle: <a href='https://de.freepik.com/fotos/blume'>Blume Foto erstellt von master1305 - de.freepik.com</a>
Ansprechpartnerin:
Isabell Fehr
BA of Social Science
stellv. Stadtjugendpflegerin
Fachbereichsleitung Familie
Kinder- und Jugendbüro Stadt Freilassing
Telefon: +49 (0) 8654 / 30 99 - 495
Mail: isabell.fehr@freilassing.de